
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Psychotherapie in unserer Praxis wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen keinen Überweisungsschein. Den genauen Ablauf der Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie erklären wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Melden Sie sich dazu bitte zur Terminvereinbarung für eine Sprechstunde.
Privatversicherung und Beihilfe
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP), die Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unter diesem Link einsehen können. Die Kosten variieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung für jede Therapiestunde (50 Minuten). Zu Beginn der Therapie werden wir genau besprechen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Psychotherapie als Leistung im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wurde. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob die Kosten übernommen werden.
SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich dürfen Sie gern als SelbstzahlerIn zu uns kommen. Unser Honorar richtet sich dann ebenfalls nach GOP, die Rechnung erhalten Sie persönlich.
